Stuttgart (ots) –
Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat heute ihren 24. Bericht an die Länder abgegeben. Zur bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird darin eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio von derzeit 18,36 EUR auf 18,94 EUR vorgeschlagen. Damit bleibt die KEF deutlich unter dem von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzierungsbedarf. Die vorgeschlagene Erhöhung um 58 Cent entspricht einer Steigerung von 0,8 % pro Jahr und liegt damit weit unter den aktuellen Preissteigerungsraten. Dieser Beitragsvorschlag für die Jahre 2025 bis 2028 bedeutet für die ARD-Landesrundfunkanstalten große Herausforderungen und stellt aus Sicht der ARD nicht die Finanzierung aller anstehenden Zukunftsaufgaben sicher.
Kai Gniffke, ARD-Vorsitzender:
„Die unabhängige KEF hat ihren Beitragsvorschlag vorgelegt, jetzt sind die Länder am Zug. So sieht es das verfassungsgemäße Verfahren vor, das die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung sicherstellt. Der konkrete Vorschlag bedeutet für uns aber große Herausforderungen, denn künftig haben wir mehr Aufgaben als bisher. Zusätzlich zu unseren linearen Programmen in Radio, Fernsehen und Online haben wir den Auftrag, stärker in digitale Angebote für jüngere Generationen zu investieren. Das sind wir den Menschen schuldig, die Medien heute schon überwiegend im digitalen Raum nutzen.“
Strategische Weichenstellung durch ARD-Reformen
Die ARD hat bereits frühzeitig wichtige Weichenstellungen vorgenommen, um trotz der nun schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen weiter in die digitale Transformation und die Wettbewerbsfähigkeit ihres Angebots investieren zu können. Dazu gehören die verstärkte senderübergreifende Zusammenarbeit etwa in Kompetenzcentern, gemeinsame Programmangebote in Hörfunk und Dritten Programmen, eine Neuausrichtung der ARD Audiothek, die Straffung des Social Media Portfolios und eine deutliche Effizienzsteigerung im Verwaltungsbereich. So kann die ARD weiter ihren staatsvertraglichen Auftrag erfüllen.
Vertrauen in das verfassungsgemäße Finanzierungsverfahren
Die neue Beitragsperiode beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028.
Die Entscheidung über die Höhe des Beitrags liegt nun bei den 16 Landesparlamenten der Bundesländer. Das dreistufige Verfahren zur Beitragsfestlegung sichert die Unabhängigkeit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit die Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags. Hauptfinanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist der Rundfunkbeitrag. Die ARD vertraut auf das bewährte, verfassungsgemäße Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags.
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Quelle: ots