Stuttgart (ots) –

Die ARD, eine der größten Auftraggeberinnen der Filmbranche, steht seit vielen Jahren fest an der Seite der Kreativszene, um den Produktionsstandort Deutschland und den deutschen Kinofilm zu unterstützen. Mit dem Vorschlag zur Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) werden die Rahmenbedingungen für ein Engagement des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Kinofilm absehbar leider deutlich verschlechtert. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden auftragsbedingt wesentlich weniger Effekte aus der neuen ausschließlich erfolgsbasierten Anreizförderung für das Kino ziehen können und bleiben zudem weiterhin am Ende der Auswertungskette stehen. Für die anvisierte Investitionsverpflichtung werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dagegen für ihre Mediendienste umfassend und stark regulierend in Anspruch genommen. Damit liegt ein massiver Eingriff in die Rundfunkfreiheit und Programmautonomie der Sender vor, was in Zeiten, in denen die Medienfreiheit angegriffen wird, ein falsches Signal ist. Was derzeit auf dem Tisch liegt, würde den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfindlich treffen – das wäre ein Kollateralschaden der anvisierten Filmförderreform, der nicht gewollt sein kann.

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